Verleih schulgebundener Endgeräte

Informationen zum Verleih schulgebundener Endgeräte aus dem „Sofortprogramm" des Bundes vom Juli 2020 an der Grundschule „Am Weinberg" Liebenwalde

 

Leihvertrag für ein schulgebundenes mobiles Endgerät (Dokument zum Ausdrucken / PDF)

Kriterien zur Ausleihe 2021 (der folgende Text nochmal als PDF)

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,

die Verantwortung für die Beschaffung und den Verleih der Endgeräte obliegt nach der Richtlinie des MBJS der Stadt Liebenwalde als Schulträger, der das Verleihverfahren eigenverantwortlich organisiert und durchführt. Der Schulträger, die Stadt Liebenwalde, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Jörn Lehmann, hat der Schulleiterin Frau Claudia Weskamp diese Aufgabe im Sinne des § 70 Absatz 4 BbgSchulG übertragen, da diese den Bedarf an Verleihgeräten zielgerichtet erfassen und das Ausleihverfahren direkt und nachvollziehbar durchführen kann. Die Grundsätze zum Verleih mobiler Endgeräte und die Ausleihkriterien sind zwischen Träger und Schule abgestimmt.

 

Die Anzahl der Leihgeräte ist begrenzt. Ziel der Ausleihe ist es, das digitale Lernen zu Hause durch mobile Endgeräte zu unterstützen, soweit hierzu ein besonderer Bedarf aus Sicht der Schule zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte bestehen, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden. Ein Anspruch auf ein Ausleihgerät besteht nicht. Die Bewilligung liegt im Ermessensspielraum der Schulleiterin entsprechend ihrer Aufgabenübertragung durch den Träger.

 

Der Ermessensgebrauch wird wie folgt festgelegt:

Es können nur so viele Laptops verliehen werden, wie für diesen Verwendungszweck zur Verfügung stehen. Auf Grund der limitierten Anzahl ist eine Bedarfsrangfolge notwendig. Entsprechend der unten benannten Reihenfolge der Kriterien findet die Priorisierung der Anträge statt. Grundlage für eine Bewilligung des Antrages ist die Glaubhaftmachung des Unterstützungsbedarfes hinsichtlich eines mobilen Endgerätes. Hier ist nicht allein das Fehlen eines entsprechenden Gerätes für Ihr Kind zu Hause ausschlaggebend für den Verleih, sondern auch die tatsächliche Notwendigkeit zur täglichen Erledigung von Aufgaben im Distanzunterricht, etwa durch Videounterricht oder SchulCloud-Nutzung bzw. Übermittlung von Materialien per E-Mail.

 

Die Kriterien zur Ausleihe mobiler Endgeräte der Grundschule „Am Weinberg"

 

  1. Bestehende Lehrmittelbefreiung, wenn keine finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter bisher erfolgte bzw. beantragt wurde oder ein Zuschuss zur Anschaffung eines Endgerätes über den Sozialfond bewilligt wurde.
    Grundsätzlich können Eltern, die Leistungen nach SGB II beziehen ein Leihgerät beantragen, soweit die Anschaffung eines mobilen Endgerätes nicht anderweitig gefördert wurde und dem Schüler/ der Schülerin kein mobiles Endgerät für die schulische Nutzung zur Verfügung steht. Eine Doppelförderung soll ausgeschlossen werden.
     
  2. Finanzielle Notlage
    Unabhängig eines Leistungsanspruchs nach SGB II können Eltern in eine finanzielle Notlage geraten, sodass ein Unterstützungsbedarf angezeigt werden kann.
    • Erkrankung
    • Unfall
    • Scheidung/ Trennung
    • Todesfall
    • Einnahmeausfall bei Selbstständigkeit
       
  3. Zwei oder mehr schulpflichtige Kinder in den Jahrgangsstufen 3 bis 6
    Entsprechend unserem Distanzlernkonzept fährt die Schule mehrmals wöchentlich Videounterricht in den Kernfächern durch. Insbesondere die Klassen 3 bis 6 werden verstärkt im Videoformat während Distanzlernphasen beschult. Eine Überschneidung der Unterrichtsstunden zweier schulpflichtiger Kinder der Klassen 3 bis 6, ist nicht auszuschließen. Hier besteht die Möglichkeit der Ausleihe eines ergänzenden Endgerätes, um die finanzielle Belastung der Eltern im Rahmen zu halten.
     
  4. Einrichtungen der Jugendhilfe
    Bei Einrichtungen der Jugendhilfe wird davon ausgegangen, dass eine Mehrbedarfsfinanzierung über die örtlichen Träger der Jugendhilfe erfolgt. Eine Ausleihe ist für Schüler und Schülerinnen in diesen Einrichtungen deshalb nicht vorgesehen.

 

Ablauf der Ausleihe:

  1. Sie stellen einen formlosen Antrag per Mail an: und machen darin die Notwendigkeit eines Leihgerätes glaubhaft. Nachweise sind zur Glaubhaftmachung nicht zwingend erforderlich aber durchaus hilfreich. Eine Pflicht zur Nachweiserbringung besteht nicht.
  2. Die Schule informiert Sie per Mail über die Bewilligung oder Ablehnung.
  3. Sie unterschreiben den Leihvertrag (auf der Homepage zu finden).
  4. Sie werden per Mail aufgefordert, sich den Laptop aus der Schule abzuholen und eine Empfangsbestätigung zu unterschreiben. Den unterschriebenen Vertrag bringen Sie an diesem Tag mit.